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Woher kommt überhaupt das Geld für die Pflege?

Autor:

VON SVENJA HORN

Meinen letzten Blogbeitrag habe ich mit den Worten beendet, dass die Arbeit der Gesundheits- und Krankenpfleger auf Papier auch den Menschen dienen kann. Dort bezog ich mich auf den Aspekt der Qualitätssicherung. Heute möchte ich einen anderen Blickwinkel eröffnen und die Finanzierung unserer pflegerischen Leistungen beleuchten.

Wer für die Versorgung der Patienten zahlt

Die pflegerische und medizinische Versorgung von Patienten wird in Deutschland unter anderem von den Krankenkassenbeiträgen der Bevölkerung bezahlt. Alle Leistungen, die wir in Krankenhäusern erbringen wie zum Beispiel Operationen, Verbandswechsel, Verabreichung von Nahrung, die Körperpflege von Patienten und so weiter, werden über das sogenannte DRG-System mit den Krankenkassen abgerechnet. DRG steht für den englischen Begriff Diagnosis Related Groups und heißt übersetzt diagnosebezogene Fallgruppen. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass das Krankenhaus für jeden Patient, der die gleiche Diagnose hat – etwa ein gebrochener Arm – den gleichen Geldbetrag von den Krankenkassen bekommt. Alles, was also zur Versorgung eines Patienten mit einem gebrochenen Arm notwendig ist, muss über diesen Geldbetrag, den die Krankenkasse für diese Diagnose zahlt, finanziert werden. Dazu gehören zum Beispiel das Mittagessen des Patienten, das Verbandsmaterial, die Medikamente, die er benötigt und vieles mehr. Von diesen Einnahmen muss das Krankenhaus auch die Gehälter der Angestellten zahlen, die sich um die Patienten kümmern.

Armbruch ist nicht gleich Armbruch

Bleiben wir einmal bei dem Beispiel Armbruch. Schnell stellt sich die Frage, ob denn für alle Patienten mit einem gebrochenen Arm die gleiche Versorgung notwendig oder angemessen ist. Wieder ein Beispiel: In der Notaufnahme werden zwei Patienten mit der gleichen Diagnose aufgenommen. Patient 1 ist 32 Jahre alt und beim Skifahren gestürzt, leider brach er sich den Arm. Patient 2 ist 81 Jahre alt und ist auf dem Weg zum klingelnden Telefon in seiner Wohnung gestolpert, dabei hat auch er sich den Arm gebrochen. Patient 1 ist ansonsten kerngesund. Patient 2 hat einige weitere Krankheiten: Er ist zuckerkrank, hat einen hohen Blutdruck und trägt eine Schutzhose, weil er den Urin nicht halten kann. Selbstverständlich müssen beide operiert werden. Aber während Patient 1 kurz nach der OP wieder völlig selbstständig ist, braucht Patient 2 während des gesamten Krankenhausaufenthaltes viel Unterstützung vom Pflegepersonal. Ihm muss beim Waschen geholfen werden, regelmäßig muss er eine Bettpfanne gereicht bekommen oder ihm müssen die Schutzhosen gewechselt werden, er benötigt Medikamente und Spritzen bei zu hohen Blutzuckerwerten. Die Versorgung von Patient 2 kostet also sehr viel mehr als die Versorgung von Patient 1. Doch für beide wird von der Krankenkasse der gleiche Betrag gezahlt. Damit das Krankenhaus nicht auf den Kosten von Patient 2 sitzen bleibt, bietet das DRG-System die Möglichkeit, Nebendiagnosen und Prozeduren abzurechnen. Somit können wir der Krankenkasse die aufwändige Pflege und die Zuckerkrankheit in Rechnung stellen.

Kein blindes Vertrauen: Dokumentation erforderlich

Da es um viel Geld geht, glaubt uns die Krankenkasse natürlich nicht blind, dass wir aufgrund der Nebendiagnosen mehr Aufwand mit dem Patienten hatten. Wir müssen in der Patientenakte durch unsere Dokumentation nachweisen, dass wir die erforderlichen pflegerischen Leistungen auch tatsächlich getätigt haben. Um dies zu prüfen, gibt es eine Zwischeninstanz. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) prüft in Begehungen der Krankenhäuser und durch Sichtung der Patientenakten, ob die in Rechnung gestellten Leistungen erfolgt sind. Für den MDK gilt der Leitsatz: Nur was in der Akte geschrieben steht, wurde auch gemacht. Finden sich in der Dokumentation keine Nachweise für unsere pflegerischen Leistungen, werden sie nicht von der Krankenkasse bezahlt. Das Krankenhaus ist dann in der Misere, dass unsere Gehälter gezahlt werden müssen ohne auf der anderen Seite Einnahmen für unsere Arbeit durch die Krankenkassen zu erhalten.

Das Herz der Krankenpflege

Ich denke, für alle Menschen, die in den Beruf der Krankenpflege gehen, ist der größte Anreiz, mit Menschen zu arbeiten und ihnen zu helfen. Diese Tatsache wird hoffentlich immer das Herz der Krankenpflege bleiben. Aber zur Krankenpflege von heute gehört auch eine ganze Menge Schreibtischarbeit. Genauso wie ein Handwerker, der seine Rechnung an den Kunden schreibt, stellen wir mit unserer Pflegedokumentation die Rechnung für unsere Arbeit über die Krankenkasse an den Patienten.

Quelle: Fotolia/ sudok1

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