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Der Job der Integrationsbeauftragten: Eine Geschichte mit Happy End

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GASTBEITRAG:

Seit dem ersten April arbeitet Alev Gürbalkan als Integrationsbeauftrage am Asklepios Klinikum in Hamburg-Harburg. Die diplomierte Wirtschafts- und Arbeitsjuristin ist Ansprechpartnerin für die ausländischen Beschäftigten im Krankenhaus. Zu ihren Aufgaben gehört auch das Prüfen von Bewerbungen. So einen Fall beschreibt sie in einem Gastbeitrag.

Ich erhalte Bewerbungen über mehrere Kanäle – online, über die Abteilungsleitungen, über WhatsApp, etc. Jeder Bewerber hat seine eigene Geschichte. Es geht um Schicksale, Hoffnungen, um neue Lebensabschnitte. Diese Menschen sind bereit, für eine neue, bessere Zukunft ihre Familien, Freunde und ihr Heimatland hinter sich zu lassen. Ich werde hier einen kleinen, persönlichen Einblick in meine Tätigkeit geben.

Ich erhielt über die Abteilungsleitung eine Bewerbung, die ich prüfen sollte. Die junge Bewerberin, 26 Jahre alt, stammte aus Georgien, hatte in ihrem Heimatland ein Medizinstudium abgeschlossen und dort als Ärztin gearbeitet. Ihrem Lebenslauf war zu entnehmen, dass sie bereits seit etwa acht Monaten in Deutschland lebt und als Au-pair arbeitet. Sie hatte nun den Wunsch, bei uns als Gesundheits- und Krankenpflegerin eine Ausbildung zu beginnen. Als ich diese Bewerbung auf meinem Tisch hatte, fand ich sie sehr interessant und ich hatte viele Fragen. Warum möchte die Bewerberin eine Ausbildung machen und nicht als Assistenzärztin arbeiten? Ist ein Anpassungslehrgang möglich? Wie sind ihre Sprachkenntnisse? Was für einen Aufenthaltsstatus hat sie und wird sie eine Verlängerung bekommen?

Eine ausgebildete Ärztin in der Pflege?

Alles Fragen, die nur durch ein persönliches Bewerbungsgespräch geklärt werden konnten. Den ersten Kontakt mit der Bewerberin hatte ich am Telefon. So konnte ich mir schnell ein Bild von ihrem tatsächlichen sprachlichen Niveau machen. Sie war sehr nervös und gleichzeitig freudig überrascht von meinem Anruf. Wir konnten uns insgesamt gut verständigen, und ich habe sie zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch in mein Büro eingeladen. Um sich nicht zu verspäten, ist sie viel zu früh zum Termin erschienen. Aus Höflichkeit und weil sie mich nicht stören wollte, hat sie nicht an meine Tür klopfen wollen. Ich habe sie auf dem Weg zum Kopierer zufällig gesehen und in mein Büro gebeten. Sie war sehr aufgeregt und hat sich oft für ihr frühes Erscheinen entschuldigt. Da Deutsch nicht ihre Muttersprache ist, bestand eine große Gefahr, dass sie vor lauter Anspannung weniger gut in der Lage ist, sich zu artikulieren. Ich habe versucht, sie zu beruhigen und ihr noch einmal bestätigt, dass wir Interesse an ihr haben und sie keine Angst vor dem Gespräch haben brauchte.

Sprachliche Hürden beim Vorstellungsgespräch

Wir wollten uns ja erst mal kennen lernen. Sie hat sich dann auch etwas beruhigt und begonnen zu erzählen, warum sie in Deutschland leben und arbeiten möchte. Sie hatte in ihrem Heimatland keine Perspektive als Ärztin, der Lohn war sehr gering. In Deutschland fühlt sie sich in der Fachsprache als Ärztin unsicher und möchte daher erst die Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin starten und auch gerne auf der Intensivstation arbeiten. Die Arbeitsabläufe, die Arbeitskultur und die Fachsprache unterscheiden sich sehr. Das wollte sie in einer Ausbildung lernen. Sie zeigte sich als eine sehr respektvolle und bescheidene Person, wirkte jedoch gleichzeitig tough und zielstrebig. Ich fand sie auch sehr mutig, weil sie alleine ohne ihre Familie und Freunde sich hier ein neues Leben aufbaute. Sie hat mich sehr beeindruckt und ihre Situation hat mich berührt.

Gibt es eine Arbeitserlaubnis?

Damit eine Einstellung erfolgen konnte, musste erst mal ihr Status bei der Behörde geklärt werden. Ihr Aufenthaltstitel würde bald ablaufen und es war noch unsicher, ob sie eine Ausbildung oder einen Anpassungslehrgang machen konnte. Damit ihr Status geklärt werden konnte, musste bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) erst ein Antrag für die Anerkennung ihres Abschlusses gestellt werden. Zur BGV habe ich einen guten Kontakt und konnte daher zügig einen Termin erhalten. Es stellte sich aber heraus, dass die Behörde mit Abschlüssen aus Georgien noch keine Routine hatte und dies demnach ein Sonderfall war.

Hilfe bei den Behördengängen

Die Unterlagen der Bewerberin musste die Behörde zur Prüfung intern weiterleiten. Hierdurch entstand ein zeitliches Problem, da der Bewerberin von uns kein Vertrag gegeben werden kann, bevor nicht sicher ist, ob sie eine Ausbildung oder die Anerkennung machen darf. Die Bewerberin kann jedoch erst mit diesem Arbeitsvertrag einen Aufenthaltstitel erlangen. Im Gespräch darüber war sie den Tränen nahe und fühlte sich hilflos. Ich habe die junge Frau über geltende Bestimmungen und Rechte in Deutschland aufgeklärt und ihr dargelegt, welche Behördengänge jetzt anstehen. Ich versicherte ihr, dass sie nicht alleine ist und ich sie unterstützen würde bei der Klärung mit der Ausländerbehörde sowie der BGV.

Ich sorgte dafür, dass im Hause die Abläufe vor der Frist erledigt wurden und die Behörden diesen Fall zügig bewerten. Nachdem alle behördlichen Angelegenheiten rechtzeitig vollzogen wurden, konnte die Bewerberin ihre Ausbildung beginnen und ihren Aufenthaltstitel verlängern. Als ich der Bewerberin das mitteilte, umarmte sie mich spontan und weinte vor Glück.

Foto: Unsplash / Matt Hoffman

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